Was sich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung für Hausverwalter ändert

Am 25.Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, welche die Rechte der Privatverbraucher stärken soll. Diese bringt auch viele Änderungen mit sich, die Sie als Hausverwaltung betreffen.

Unternehmen, wie Immobilienverwaltungen, werden dazu verpflichtet Prozesse, mit denen personenbezogene Daten verarbeiten werden, zu analysieren und den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
Wer sich sich nicht mit dem Thema Datenschutz auseinander setzt muss in Zukunft mit empfindlichen Geldstrafen, bis zu 4% des Jahresumsatzes rechnen.

Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Punkte zusammenfassen:

Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
Jedes Unternehmen ist nun verpflichtet in einer Übersicht sämtliche Verarbeitungsprozesse zu dokumentieren. Die Aufsichtsbehörden werden künftig Unternehmen auffordern eine Übersicht der Verfahren vorzulegen. Wer kein Verarbeitungsverzeichnis führt, begeht einen datenschutzrechtlichen Verstoß.

Zudem besteht hier in Zukunft die Beweislastumkehr. Das bedeutet Sie müssen nachweisen, dass Sie alles unternommen haben um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen.

Stärkung der Rechte der Betroffenen
Jeder Mieter oder Eigentümer hat in Zukunft das Recht bei einer Hausverwaltung zu erfahren, welche und wie viele persönliche und private Daten über ihn gesammelt sind. Zusätzlich muss der Betroffene ausführlich über die Nutzung seiner Daten (Zweck der Verarbeitung, wer und wo) informiert werden.

Schutz von personenbezogenen Daten
Dokumente mit personenbezogenen Daten dürfen nicht mehr per E-Mail (außer mit Einverständnis) versendet werden. Mit einem Kundenportal, wie Immobil24, können Sie dieses Problem lösen.

 

Hinweis: Diese Zusammenstellung ist lediglich als unverbindliche Orientierungshilfe gedacht, die weder eine Rechtsberatung darstellt, noch ersetzt. Wir übernehmen keinerlei Haflung für die Richtigkeit der Inhalte.

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